Erster Kaufvertragsentwurf

Freudige Nachrichten! Die Erbscheine sind durch 🙂 Nun werden alle Erben ins Grundbuch eingetragen (vermutlich eine Masche vom Notar, um noch etwas Geld dazu zu verdienen).

Gleichzeitig haben wir den ersten Kaufvertragsentwurf vom Notar bekommen. Nachdem (irgendwann) alle Erben im Grundbuch stehen, müssen diese dem Kaufvertragsentwurf noch zustimmen (bis zur endgültigen Unterschrift wird es sich also noch hinziehen).

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2 Kommentare

  1. Huhu,
    auch wenn schon älter: Keine Masche vom Notar, um mehr Geld abzuzwacken, tatsächlich müssen die Erben im GB stehen, um den Verkauf auch rechtlich vornehmen zu dürfen (der Erblasser/verstorbene Voreigentümer kann ja schlecht verkaufen). 😉
    LG

    1. Hallo Michelle,
      vielen Dank für dein Kommentar.
      Ich finde aktuell leider nicht die Seite, die ich damals gefunden habe, es ist aber in der Regel so, dass, wenn der Kauf zeitnah nach dem Erbfall vollzogen wird, die Erben nicht extra eingetragen werden müssen, hier reicht dann der Erbschein.
      Dieser Anwalt schreibt z.B. auf seiner Seite:
      “Soll die Immobilie zeitnah nach dem Erbfall veräußert werden, ist eine Grundbuchberichtigung gegebenenfalls nicht erforderlich.”
      https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge/erbrecht-erbschaft-testament/immobilien-in-der-erbschaft.html

      Eigentlich gab es auch weitere offizielle Seiten, die genau das gleiche ausgesagt haben, auch auf berlin.de, wenn ich die nur finden würde. 😉

      Liebe Grüße

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